Sportbootführerschein
Binnenschifffahrtsstraßen
Der Sportbootführerschein ist auf Binnenscfhifffahrtsstraßen vorgeschrieben für Fahrzeuge unter (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 KW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleitung als 3,68 KW (5 PS). Auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg ist er vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Seeschifffahrtsstraßen
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 KW (15 PS). Er ist ebenfalls vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 m Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter
- unter Segel: 14 Jahre
- mit Antriebsmaschine: 16 Jahre
- Tauglichkeit: Es ist ein „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ vorzulegen.
- Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit kann nachgewiesen werden durch Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder eines Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.
Prüfungsinhalte
Die Prüfung besteht für alle Geltungsbereiche und Antriebsarten aus einer theoretischen (d.h. schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Das Sportbootführerschein-System ist modular aufgebaut: somit können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen. In der theoretischen Prüfung sind ausreichende Kenntnisse in verschiedenen Themenbereichen nachzuweisen. In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Details zu den Prüfungsinhalten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Formularen.
Sportküstenschifferschein (SKS)
Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Besitz des SBF See
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern
Prüfungsinhalte
Auch hier besteht die Prüfung wieder aus einer theoretischen (d.h. schriftlichen), ggf. einer mündlichen und einer praktischen Prüfung. In der theoretischen Prüfung sind erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachzuweisen:
- Navigation
- Seemannschaft
- Schifffahrtsrecht
- Wetterkunde.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden.
Weitere Informationen
Weitere Infos erteilt Gisela Hartmann, Tel. 02508-348 oder unter der E-Mail Adresse: Ausbildung@hiltruper-segelclub.de