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HILTRUPER SEGEL-CLUB e.V.

Beitragsordnung

(Aufnahmegebühren, Beiträge, Arbeitsstunden, USW)
Stand 2011

HiSC Beitragsordnung (Aufnahmegebühren, Beiträge, Arbeitsstunden usw.)

1

Aufnahmegebühren für Clubmitglieder (Einmalpauschale)

1.1

Familien (Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder in Ausbildung bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres sind eingeschlossen!)

150,00 €

1.2

Einzelmitglieder – Erwachsene (ab dem 19. Lebensjahr)

100,00 €

1.3

Einzelmitglieder – Kinder / Jugendliche (vom 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder in Ausbildung bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres)

75,00 €

Fälligkeit: Aufnahmegebühren sind sofort fällig (ggf. in zwei Raten)

2

Beitragssätze (Jahrespauschale)

Mitglieder

Mitglieder
(auswärts) (*)

Gastmitglieder
(**)

2.1

Familien mit Kindern (Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder in Ausbildung bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres)

180,00 €

85,00 €

180,00 €

2.2

Familien ohne Kinder

130,00 €

65,00 €

130,00 €

2.3

Einzelmitglieder – Erwachsene (ab dem 19. Lebensjahr)

105,00 €

50,00 €

105,00 €

2.4

Einzelmitglieder – Erwachsene (ab dem 65. Lebensjahr)

80,00 €

40,00 €

80,00 €

2.5

Einzelmitglieder – Kinder / Jugendliche (vom 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder in Ausbildung bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres)

80,00 €

40,00 €

80,00 €

(*) Als "auswärts" gilt, wenn der Wohnsitz außerhalb eines Radius von 40 km um den Hiltruper See liegt
(**) Die Gastmitgliedschaft ist auf ein Kalenderjahr (Geschäftsjahr) begrenzt; Gastmitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr.

 

Bei Neuaufnahmen nach dem 30.06. eines Jahres ist nur die Hälfte der obigen Beiträge zu zahlen.
Fälligkeit: Beiträge für Mitglieder bzw. Gastmitglieder sind im März eines jeden Jahres bzw. bei Neuaufnahmen sofort fällig.

3

Arbeitsstunden je Kalenderjahr

(2011 = 7 Stunden)

Jedes Mitglied ist mit Vollendung des 14. Lebensjahres zur Arbeitsleistung nach Maßgabe von Beschlüssen der Jahreshauptversammlung verpflichtet. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird zur Zeit ein Ersatzbetrag von 10,00   je Stunde erhoben (Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 5,00   ). Der Nachweis über geleistete Arbeitsstunden erfolgt über Arbeitskarten, die bis spätestens 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres vorzulegen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind: Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglieder, Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr, die auswärtigen Mitglieder sowie Gastmitglieder. Arbeitsstunden können innerhalb einer Familie auch übertragen werden.

Für Charterer von Club- und Jugendbooten gelten Sonderregelungen im Rahmen der "Richtlinien für die Vergabe von Club- und Jugendbooten".

4

Startgeld (einmalig für alle reinen Clubregatten eines Jahres)

 

2-Personen-Jolle

20,00 

(10,00 € je Segler)

 

Einhand-Jolle

10,00 €

 

Fälligkeit: sofort nach Teilnahme an einem Clubmeisterschafts-Lauf fällig; für Charterer von Club- und Jugendbooten ist die Teilnahme an der Clubmeisterschaft obligatorisch, hier wird das Startgeld zum Termin des 1. Clubmeisterschafts-Laufes fällig.

5

Liegeplatzgebühren (Segelsaison 01. April bis 31. Oktober eines Jahres)

 

Optimist – Trocken-Liegeplatz

25,00 €

 

Segeljolle – Trocken-Liegeplatz

60,00 €

 

Segeljolle – Nass-Liegeplatz

50,00 €

Winter-Liegeplätze für Jollen bzw. Sommer-Liegeplätze für Trailer können - in Absprache mit dem Bootswart – bei freien Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Rahmenbedingungen und Gebühren sind bei Bedarf zu erfragen.

Fälligkeit: Gebühren für Winter-Liegeplätze sind zum 01. November, für Sommer-Liegeplätze zum 01.April eines Jahres im voraus fällig.

6

Chartern von Club- und Jugendbooten

Das Chartern von Club- und Jugendbooten ist generell möglich. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung sportlicher Gesichtspunkte, d. h. sportlich aktivere und erfolgreichere Segler erhalten höherwertige Boote. Vergabezeitraum ist jeweils das Kalenderjahr.

Weitere Informationen über die Antragstellung, Bootsvergabe, Kaution, Nutzungsgebühr und die Mitarbeit bei Bootsreparaturen sind den "Richtlinien für die Vergabe von Club- und Jugendbooten" zu entnehmen, die auf Wunsch gern zur Verfügung gestellt werden.

7

Gebühren für Ausbildungsmaßnahmen usw.

Gebühren für Ausbildungsmaßnahmen wie Jüngstenschein, Sportbootführerschein Segel/Motor usw. bzw. die Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen sind den jeweiligen Ausbildungsangeboten zu entnehmen

8

Zahlungsweise

Gebühren des Vereins, ob Einzelbeträge oder Jahrespauschalen, werden im Lastschrifteinzugsverfahren geltend gemacht.
Eine "Einzugsermächtigung" ist Voraussetzung, da ansonsten Bearbeitungsgebühren berechnet werden.

Bankverbindung:  Sparkasse Münsterland Ost          BLZ: 40050150 - Konto: 55006662

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